Spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen (saP)

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Für alle nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Arten gelten strikte Vorgaben zur Abwägung der Notwendigkeit von Eingriffen, zur Erfassung der möglichen Auswirkungen von Eingriffen und zum vollständigen Ausgleich verbleibender und unvermeidbarer Eingriffe. Streng geschützt sind nach Bundesnaturschutzgesetz alle europäischen Vogelarten sowie die Arten in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie.

Die mögliche Betroffenheit streng geschützter Arten ist bei Bauvorhaben zwingend zu prüfen, deren Beeinträchtigung durch Bauvorhaben ist zu vermeiden, eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes von Populationen der entsprechenden Arten ist auszuschließen. Die entsprechenden Prüfungsabläufe einschließlich Ergebnisdokumentation sind in Baden-Württemberg auf der Basis von vorgegebenen Standards festgelegt.

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erfordert Bestandserfassungen einschließlich der Erfassung von Lebensstätten und eine Bewertung der Erheblichkeit des Bauvorhabens (Eingriffs) in Bezug auf den Erhaltungszustand der jeweils zu prüfenden Arten. In jedem Fall zu prüfen sind dabei die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie und gefährdete Vogelarten oder Vogelarten, bei denen aufgrund abnehmender Bestände eine künftige Gefährdung zu erwarten ist.

Projekte (Auswahl):
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Eichstegen (Lkr. Ravensburg), LGL Stuttgart, 2010
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und Natura2000 Vorprüfung, Bebauungsplan "Parkstraße", Stadt Singen, 2016
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan „Neue Mitte“, Beuren a. d. Aach, Stadt Singen, 2019.
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan „Bruderhof, 11. Änderung“, Stadt Singen, 2021.
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